Reifenservice
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Reifenwechsel?
Die Faustregel „von O bis O" ist praktisch, aber ungenau. Was tatsächlich zählt, ist die Temperatur – und in Deutschland gilt keine Datumspflicht, sondern eine Situationspflicht.
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„Von Oktober bis Ostern" ist die bekannteste Regel zum Reifenwechsel. Sie ist praktisch, weil sie ein Datum nennt. Und sie ist ungenau, weil Reifen sich nicht nach dem Kalender richten, sondern nach der Temperatur.
Die Sieben-Grad-Regel
Der entscheidende Wert liegt bei etwa sieben Grad Celsius.
Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich in der Gummimischung. Eine Sommermischung ist auf Wärme ausgelegt: Sie bleibt bei dreißig Grad formstabil und liefert kurze Bremswege. Unterhalb von etwa sieben Grad wird sie hart. Der Reifen kann sich nicht mehr in die Fahrbahnoberfläche „verzahnen" – der Grip fällt ab, und zwar auf trockener Fahrbahn genauso wie auf nasser.
Eine Wintermischung bleibt bei Kälte weich. Umgekehrt wird sie bei Hitze zu weich: Der Bremsweg verlängert sich, der Abrieb steigt spürbar, und das Fahrverhalten wird schwammig.
Maßgeblich ist nicht die Mittagstemperatur, sondern die morgendliche. Wer um sieben Uhr losfährt, hat im Oktober oft schon Werte um vier Grad – auch wenn es nachmittags fünfzehn sind.
Im Märkischen Kreis kommt die Höhenlage dazu. Zwischen Iserlohn und den Höhen um Herscheid oder Meinerzhagen liegen mehrere hundert Meter. Der Unterschied macht im Grenzbereich leicht drei bis fünf Grad aus – und im Winter den Unterschied zwischen nasser und vereister Fahrbahn.
Was das Gesetz verlangt
In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Datum. Es gilt eine situative Pflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneten Reifen gefahren werden.
Zwei Folgerungen daraus:
Wer im November bei zehn Grad und trockener Straße mit Sommerreifen fährt, verstößt gegen nichts. Wer im April in einen unerwarteten Schneeschauer gerät und Sommerreifen aufhat, sehr wohl.
Die Wetterlage kann sich innerhalb einer Fahrt ändern. Genau das ist der Grund, warum die Faustregel „von O bis O" trotz ihrer Ungenauigkeit nützlich bleibt: Sie deckt den Zeitraum ab, in dem so etwas passieren kann.
Woran man einen zulässigen Winterreifen erkennt
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt: Als geeignet im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung zählen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch 3PMSF genannt.
Die alte M+S-Kennzeichnung allein genügt nicht mehr. Sie war nie ein geprüftes Merkmal, sondern eine Herstellerangabe – jeder konnte sie aufbringen.
Prüfen Sie das an Ihren eingelagerten Rädern, bevor Sie sie im Herbst montieren lassen. Wer noch reine M+S-Reifen hat, fährt damit bei winterlichen Verhältnissen nicht regelkonform.
Was beim Wechsel noch zu prüfen ist
Der Termin ist die Gelegenheit, vier Dinge anzusehen, die sonst niemand sieht:
Profiltiefe. Gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter. Das ist der Wert, ab dem es ein Bußgeld gibt – nicht der, ab dem der Reifen gut ist. Als praktische Grenze gelten etwa 3 Millimeter bei Sommer- und 4 Millimeter bei Winterreifen. Darunter fällt die Wasserverdrängung deutlich ab, und Aquaplaning beginnt früher.
Alter. Die DOT-Nummer auf der Flanke nennt Woche und Jahr der Herstellung: „3222" heißt 32. Woche 2022. Gummi altert auch ungenutzt. Ein Reifen mit viel Profil, aber zehn Jahren auf dem Buckel, ist kein guter Reifen.
Schäden. Risse in den Flanken, Beulen, eingefahrene Fremdkörper. Eine Beule bedeutet einen Schaden am Unterbau – solche Reifen gehören nicht mehr auf die Straße.
Ungleichmäßiger Abrieb. Innen oder außen stärker abgefahren deutet auf die Achsgeometrie hin. Sägezahnbildung auf der Lauffläche kommt oft von Fahrwerksverschleiß. Beides zeigt sich am deutlichsten bei abmontiertem Rad.
Nach dem Wechsel: nachziehen
Radschrauben setzen sich in den ersten Kilometern. Deshalb gehört ein Nachziehen nach etwa 50 bis 100 Kilometern dazu. Das ist keine Formsache – lose Radschrauben sind eine der wenigen Werkstattfolgen, die im Ernstfall unmittelbar gefährlich werden.
Ebenfalls prüfen: den Reifendruck, und zwar an allen vier Rädern und am Reservrad, falls vorhanden. Zu niedriger Druck erhöht den Verschleiß an den Schultern, den Verbrauch und die Wärmeentwicklung.
Der praktische Rat
Wechseln Sie, wenn die Frühtemperaturen dauerhaft unter sieben Grad liegen – im Märkischen Kreis ist das in der Regel im Oktober der Fall, in Höhenlagen früher. Zurück auf Sommerreifen, wenn die Nächte verlässlich frostfrei sind.
Und machen Sie den Termin früh. Wenn der erste Schnee gefallen ist, wollen alle gleichzeitig.
Was zum Reifenservice gehört, steht auf der Leistungsseite. Ob Ganzjahresreifen eine Alternative sind, klärt der Beitrag Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen?.
Termin anfragen oder anrufen: 02371 9407860.
Häufige Fragen
Gibt es in Deutschland eine Winterreifenpflicht nach Datum?
Nein. Es gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit geeigneten Reifen gefahren werden. Ein festes Datum nennt die Straßenverkehrs-Ordnung nicht.
Woran erkenne ich einen zulässigen Winterreifen?
Am Alpine-Symbol – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch 3PMSF genannt. Die frühere M+S-Kennzeichnung allein genügt seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.
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